Patienteninformation

  • Was ist ein Wahlarzt?

    Jeder Arzt, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt ist, darf eine Ordination eröffnen. Unabhängig davon gibt es eine bestimmte Anzahl an Ordinationen, die Verträge mit den einzelnen Krankenkassen haben. In diesen Ordinationen werden die medizinischen  Leistungen, die erbracht werden, direkt zwischen dem Arzt und den Krankenkassen verrechnet. Im Gegensatz zu einem Arzt mit Kassenverträgen kann ein Wahlarzt nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Daher kann ein Wahlarzt auch nicht Ihre e-card zur Verrechnung verwenden. Ein Wahlarzt erhält das  Honorar nicht von den Krankenkassen, sondern  direkt von den Patienten (bar, durch Überweisung oder mittels Erlagschein) und stellt eine detaillierte Rechnung. Diese Rechnung senden die Patienten dann der zuständigen Krankenkasse und bekommen einen Teil des bezahlten Honorars zurück.

  • Welche Kosten entstehen?

    Ein Wahlarzt ist nicht an bestimmte Vorgaben gebunden, d.h. er kann sein Honorar frei wählen. Die Honorargestaltung ergibt sich meist aus dem Zeitaufwand und der durchgeführten Leistung.

     

    In meinen Ordinationen kostet die erste Konsultation pro medizinischen Fall 130 €, jede weitere Kontrolle 70 €. Diese Preise gelten unabhängig davon, welche medizinische Leistung durchgeführt wird. In der Ordination verabreichte Medikamente (z.B. bei Infiltrationen, ...) oder Verbrauchsmaterialien werden nicht  zusätzlichen verrechnet (Ausnahme: Medikamente zum „Knorpelaufbau“).

     

    Die Verrechnung erfolgt direkt mit den Patienten Sie erhalten eine Honorarnote mit einer detaillierten Aufstellung der durchgeführten Leistungen, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Üblicherweise refundiert Ihnen die Kasse ca. 80% der Summe, die einem Kassenarzt für dieselbe Leistung bezahlt werden würde. Da manche Leistungen von den Kassen nur sehr gering abgegolten werden oder deren Anzahl im Quartal limitiert ist, kann der ausbezahlte Betrag leider deutlich geringer sein, als der tatsächliche Betrag auf der Honorarnote.

  • Wie bekomme ich einen Termin?

    Alle Termine in meinen Ordinationen werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. {phone} vergeben. Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, bitte ich Sie, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf die Mailbox zu sprechen, ich werde Sie so bald wie möglich zurückrufen.

     

    In den allermeisten Fällen ist ein Ordinationstermin innerhalb weniger Tage möglich.

     

    Sollten Sie schon Vorbefunde oder Röntgenbilder zu dem vorliegenden Fall haben, bitte ich Sie, diese unbedingt mitzunehmen. Dasselbe gilt für ev. Überweisungen, wenn Sie von einer Kollegin oder einem Kollegen zu mir überwiesen wurden

  • Können Rezepte, Verordnungen und Überweisungen von einem Wahlarzt verwendet werden?

    Grundsätzlich sind Rezepte, die durch einen Wahlarzt ausgestellt werden Privatrezepte und müssen von der Krankenkasse bewilligt werden. Dasselbe gilt für Verordnungen und Überweisungen. Allerdings werden sie oft akzeptiert und diese Bewilligungen von vielen Apotheken und Bandagisten im Nachhinein eingeholt. Ein Recht darauf besteht jedoch nicht. Eine alternative Möglichkeit wäre, die Rezepte, Verordnungen und Zuweisungen beim Hausarzt umschreiben zu lassen.

     

    Eine Ausnahme sind Überweisungen zu einer MRI Untersuchung, diese sind immer bewilligungspflichtig! Ebenso müssen Verordnungen zu einer ambulanten physikalischen Therapie von der jeweiligen Krankenkassa bewilligt werden.

  • Wenn eine Operationen notwendig ist?

    Da ich in keinem Krankenhaus angestellt bin, habe ich auch nicht die Möglichkeit, meine Patientinnen und Patienten in einem öffentlichen Krankenhaus, wo die gesamten Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden, zu operieren. Ich operiere meine Patienten als sogenannter Belegarzt meist im Evangelischen Krankenhaus in Wien. Das heißt, dass die Kosten nur teilweise von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden und ein Teil der anfallenden Kosten bzw. mein Operationshonorar vom Patienten getragen werden müssen.

     

    Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, werden diese Beträge von der Zusatzversicherung übernommen. Bei manchen Krankenkassen (z.B. BVAEB, KFA, ...) wird auch das Operationshonorar zu einem großen Teil rückvergütet. Auf jeden Fall bekommen Sie von mir vor der Operation eine möglichst genaue Aufstellung der zu erwartenden Kosten.

     

    www.ekhwien.at

  • Welche radiologischen Untersuchungen gibt es?

    konventionelles Röntgen:

    Ein Röntgenbild wird fast immer in zwei Ebenen (zwei verschiedene  Aufnahmerichtungen) durchgeführt und zeigt ein Bild des Knochens, bzw. von röntgendichten Strukturen (z.B. Verkalkungen, ...). 
    Oft bildet das Röntgenbild  den ersten Schritt einer radiologischen Abklärung, da zuerst Verletzungen oder Veränderungen des knöchernen Skelettes abgeklärt werden sollten.  Außerdem sind Röntgenuntersuchungen meist rasch und unkompliziert  durchzuführen.

     

    Computertomographie (CT):

    Bei einer Computertomographie werden ebenfalls Röntgenstrahlen verwendet. Es werden allerdings aus vielen verschiedenen Richtungen Aufnahmen durchgeführt, so dass ein räumliches Bild entsteht. Dadurch ist es möglich,    das knöcherne Skelett, bzw. Verletzungen oder Veränderungen des Knochens, aber auch die Position der einzelnen Knochen zueinander besser zu erkennen.

     

    Magnetresonanz (MRI):

    Bei einer MRI Untersuchung werden keine Röntgenstrahlen verwendet, daher kommt es auch zu keiner Strahlenbelastung. Die Untersuchung findet in einer sehr engen Röhre statt, was oft als unangenehm empfunden wird. Auch hört man lautere Geräusche. Trotzdem ist diese Untersuchung oft notwendig, da nicht nur der Knochen, sondern auch alle anderen Strukturen (Knorpel, Sehnen, Bänder, Muskel, ...), sehr gut beurteilt werden können. Die MRI Untersuchung zeigt nicht nur Verletzungen sondern auch alle anderen Veränderungen wie Entzündungen, Blutansammlungen, Folgen von    Überlastungen, usw. sehr genau an. Sie ist oft bei der Abklärung von Gelenksverletzungen, aber auch zur Planung von Operationen unverzichtbar

     

    Ultraschalluntersuchung (Sonographie):

    Bei einer Sonographie werden auch keine Röntgenstrahlen verwendet. Bei einer Sonographie kann man verschiedenen Strukturen (Knochen, Sehnen, Muskel, ...)erkennen, allerdings nicht in gleicher Qualität wie bei einer     MRI Untersuchung. Der große Vorteil liegt allerdings darin, dass die Untersuchung auch während der Bewegung möglich ist. So kann z.B. die Beweglichkeit einer Sehne oder die Position eines Gelenkes während der Bewegung beurteilt werden.

  • Welche radiologischen Untersuchungen müssen von der Krankenkasse bewilligt werden?

    MRI Untersuchungen müssen immer von der jeweilig zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Wenn die Untersuchung notwendig ist, wird diese Bewilligung auch erteilt. Für eine MRI Untersuchung ist eine Terminvereinbarung bei dem entsprechenden Röntgeninstitut nötig. Da es oft zu längeren Wartezeiten bis zu Untersuchung kommt, kann es sinnvoll sein, zuerst einmal den Untersuchungs- termin telefonisch zu fixieren. Anschließend ist noch genügend Zeit, die Bewilligung von der Krankenkasse einzuholen.